Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit

· 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung auf unserer Website „https:// meta.swiss./" (Website) und gelten für alle Dienstleistungen, die von der MetaSwiss Group AG, Chamerstrasse 172, 6300 Zug (MetaSwiss), für die Mitglieder ihres Netzwerks MetaSwiss (Mitglied) erbracht werden.

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· 1.2 Das MetaSwiss Netzwerk ist qualifizierten Anlegern oder professionellen Kunden mit Domizil in der Schweiz vorbehalten. Gemäss Art. 10 KAG sind qualifizierte Anleger professionelle Kunden gemäss Art. 4 Abs. 3–5 oder gemäss Art. 5 Abs. 1 und 4 FIDLEG. Gemäss Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG sind professionelle Kunden insbesondere Finanzintermediäre nach dem BankG, dem KAG sowie Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungskunden nach dem FINIG. Zudem können vermögende Privatpersonen schriftlich erklären, dass sie als qualifizierte Anleger im Sinne des KAG gelten wollen. Bei der Registrierung stellen wir durch bestimmte Pflichtangaben sicher, dass alle Mitglieder qualifizierte Anleger oder professionelle Kunden sind. Wir behalten uns das Recht vor, Personen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, den Zugang zum Mitgliederbereich zu verweigern.

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· 1.3 Sofern die von MetaSwiss erbrachten zusätzlichen Netzwerkdienstleistungen durch separate Bedingungen oder Vereinbarungen geregelt werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jedoch mit dem Vorbehalt, dass die Bestimmungen in jenen separaten Bedingungen oder Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen abweichen.

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2. Finanzmarktrechtliche Vorbehalte

· 2.1 Keines der auf der Website erwähnten Finanzinstrumente wird Personen zur Verfügung gestellt, die in einem Land, Staat oder einer Jurisdiktion wohnhaft sind, in denen das Angebot, die Vermarktung und/oder der Vertrieb dieser Finanzinstrumente im Widerspruch zu den dort anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften steht; ebenso werden die entsprechenden Term Sheets, Prospekte oder sonstigen Informationsunterlagen nicht verteilt. Personen, für die solche Beschränkungen gelten, dürfen nicht auf die Website zugreifen. Die Nutzer der Website sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie rechtlich berechtigt sind, auf die Website zuzugreifen. Keines der auf der Website erwähnten Finanzinstrumente ist oder wird in den Vereinigten Staaten von Amerika unter dem Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung registriert. Daher ist keines der Finanzinstrumente dazu bestimmt, direkt oder indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschliesslich ihrer Territorien und Kolonien), Staatsangehörigen und Einwohnern der Vereinigten Staaten von Amerika, Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika oder Personen zugunsten oder in Bezug auf U.S. Persons (wie in Regulation S unter dem Securities Act von 1933 definiert) angeboten zu werden. Personen, für die solche Beschränkungen gelten, dürfen nicht auf die Website zugreifen

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· 2.2 Die auf der MetaSwiss Website und insbesondere im Mitgliederbereich bereitgestellten Informationen stellen Werbung für Finanzinstrumente im Sinne von Art. 68 FIDLEG dar. Sie dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung, keine Aufforderung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar; ebenso sind sie keine Empfehlung oder Entscheidungshilfe für Anlagen und nicht das Ergebnis objektiver oder unabhängiger Recherche. Der Inhalt der Website erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt nur bestimmte Merkmale des beschriebenen Instruments dar. Sie basieren auf Informationen und Daten, die vom Emittenten des jeweiligen Finanzinstruments bereitgestellt werden. Obwohl die MetaSwiss Group angemessene Anstrengungen unternommen hat, um sicherzustellen, dass die auf der Website enthaltenen Informationen aktuell und richtig sind, und obwohl die MetaSwiss Group bei der Zusammenstellung und Aktualisierung der Informationen auf der Website alle angemessene Sorgfalt angewendet hat, hat die MetaSwiss Group die auf der Website dargestellten Informationen nicht überprüft und kann deren Richtigkeit und Vollständigkeit nicht garantieren.

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3. Dienstleistungen der MetaSwiss Group

· 3.1 Mit der Registrierung erhalten die Mitglieder Zugang zu zusätzlichen Inhalten und werden Teil des Netzwerks der MetaSwiss Group. Dadurch erhalten die Mitglieder Zugang zu verschiedenen auf der Website dargestellten Finanzinstrumenten und zudem die Möglichkeit, an Veranstaltungen und Seminaren teilzunehmen, die der Präsentation der jeweiligen Finanzinstrumente und der Pflege der Beziehungen zu anderen Mitgliedern dienen.

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· 3.2 In Bezug auf die auf der Website dargestellten Finanzinstrumente tritt die MetaSwiss Group ausschliesslich als Vermittlerin für die Emittenten der betreffenden Finanzinstrumente auf. Die MetaSwiss Group ist keine Finanzdienstleisterin nach FIDLEG und erbringt gegenüber den Mitgliedern keine Finanzdienstleistungen nach FIDLEG, wie Anlageberatung, den Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten oder die Annahme und Übermittlung von Aufträgen. Entsprechend schuldet die MetaSwiss Group den Mitgliedern in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit keine Sorgfaltspflicht.

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· 3.3 Der Zugang zu Finanzinstrumenten auf der Website der MetaSwiss Group sowie die Einladung zu bestimmten Veranstaltungen und Seminaren der MetaSwiss Group richten sich nach den Umständen, Tatsachen und Informationen, die vom Mitglied mitgeteilt und von der MetaSwiss Group akzeptiert wurden. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass die MetaSwiss Group rechtzeitig alle Informationen erhält, welche die MetaSwiss Group für die Vermittlung der auf der Website dargestellten Finanzinstrumente und für die Qualifikation des Mitglieds als professioneller Kunde oder qualifizierter Anleger benötigt oder die für diese Vermittlungstätigkeit oder Qualifikation wesentlich sind. Die MetaSwiss Group darf davon ausgehen, dass die vom Mitglied gemachten Angaben zu Umständen, Tatsachen und Informationen richtig und vollständig sind und dass die MetaSwiss Group vom Mitglied rechtzeitig über sich ändernde Umstände, Tatsachen oder Informationen informiert wird, die einen Einfluss auf die Vermittlungstätigkeit von Moonshot oder die Qualifikation des Mitglieds als professioneller Kunde oder qualifizierter Anleger haben.

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· 3.4 Die MetaSwiss Group wird Informationen oder Anweisungen, die ihr vom Mitglied oder von anderen im Namen des Mitglieds erteilt werden, ohne begründeten Anlass nicht überprüfen oder nachprüfen, und das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die MetaSwiss Group berechtigt ist, sich bei der Ausführung der Anweisungen des Mitglieds auf solche Informationen und Anweisungen zu verlassen.

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4. Vertraulichkeit

· 4.1 Mit der Registrierung erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass alle Informationen, die zwischen der MetaSwiss Group und dem Mitglied (einschliesslich ihrer jeweiligen Beauftragten oder Berater) im Zusammenhang mit deren Zugang zu Inhalten im Mitgliederbereich ausgetauscht werden – wobei dieser Zugang von der MetaSwiss Group vor jeder Selbstdeklaration der betreffenden Person oder Rechtseinheit auf der Website freigegeben werden muss – und/oder die sie von der MetaSwiss Group und/oder ihren Vertretern und/oder Beratern in Bezug auf das Geschäft und den Betrieb der Plattform erhalten, von der MetaSwiss Group (einschliesslich ihrer jeweiligen Vertreter oder Berater) einerseits und der betreffenden Person oder Rechtseinheit (einschliesslich ihrer jeweiligen Vertreter oder Berater) andererseits strikt vertraulich behandelt werden. Das Mitglied darf vertrauliche Informationen in keiner Form verwenden oder gegenüber Dritten offenlegen, sofern dies nicht von der MetaSwiss Group ausdrücklich genehmigt wurde. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeitenden, Verwaltungsratsmitglieder und weiteren Vertreter sowie seine Berater, denen solche vertraulichen Informationen anvertraut werden, diese Beschränkungen einhalten.

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· 4.2 Ohne Einschränkung von Ziffer 4.1 umfasst der Begriff der vertraulichen Informationen, ohne Einschränkung, i. alle Informationen, welche die MetaSwiss Group dem Mitglied zur Verfügung gestellt hat, einschliesslich Informationen, Daten oder Know-how, geschäftlicher und finanzieller Informationen, wesentlicher Bedingungen in Term Sheets, Vertragsentwürfen und ähnlichen Dokumenten, welche die MetaSwiss Group dem Mitglied entweder (i) schriftlich (einschliesslich E-Mails) oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt hat und die als «vertraulich» bezeichnet sind, oder (ii) mündlich; und ii. insbesondere alle Informationen betreffend die dargestellten Finanzinstrumente und die Bedingungen der dargestellten Finanzinstrumente; und iii. alle sonstigen Geschäftsgeheimnisse, finanziellen oder vertraulichen Informationen der Website und insbesondere im Mitgliederbereich.

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· 4.3 Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn das Mitglied nachweisen kann, dass sie: i. zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt werden, ohne dass das Mitglied dies durch eine Verletzung dieser AGB verursacht hat; ii. dem Mitglied zum Zeitpunkt der Mitteilung durch die MetaSwiss Group bereits bekannt waren; iii. dem Mitglied durch einen Dritten mitgeteilt wurden oder werden, es sei denn, der Dritte hat mit der Mitteilung eine gegenüber der MetaSwiss Group übernommene Vertraulichkeitspflicht verletzt; iv. vom Mitglied unabhängig von den unter diesen AGB erhaltenen vertraulichen Informationen entwickelt oder erworben wurden; oder v. aufgrund von Gesetz, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung gegenüber Dritten offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass das Mitglied die MetaSwiss Group unverzüglich benachrichtigt (in keinem Fall weniger als 3 Werktage, bevor es die vertraulichen Informationen aufgrund einer solchen Anordnung offenlegen muss), soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Solche Informationen unterliegen für alle anderen Zwecke weiterhin der Vertraulichkeit unter diesen TOS.

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· 4.4 Ist die Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund von Gesetz oder Vorschriften erforderlich (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Steuer-, Revisions- oder regulatorische Zwecke), so hat das Mitglied alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Vertraulichkeit der so offengelegten Materialien und Informationen zu wahren.

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· 4.5 Das Mitglied darf vertrauliche Informationen im Einklang mit dieser Vertraulichkeitsverpflichtung verwenden. Vorbehältlich der Bestimmungen dieser TOS nimmt das Mitglied zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen, die ihm von der MetaSwiss Group oder einer anderen Partei (einschliesslich ihrer Beauftragten oder Berater) unter diesen TOS zur Verfügung gestellt werden, vom Mitglied nur wie folgt verwendet werden dürfen: vi. wie unter diesen TOS zulässig; vii. zugunsten der MetaSwiss Group; oder viii. für die Beurteilung der Website durch das Mitglied.

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· 4.6 Keine Bestimmung hierin hindert die MetaSwiss Group daran, Dritten für Zwecke finanzieller, kommerzieller, strategischer oder ähnlicher Transaktionen mit Due Diligence Zugang zur Website und zur MetaSwiss Group zu gewähren, gegebenenfalls auf der Grundlage einer Vertraulichkeits- und Nichtverwendungsvereinbarung.

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· 4.7 Im Fall einer Verletzung der aus dieser Vertraulichkeitspflicht entstehenden Pflichten ist das Mitglied der MetaSwiss Group gegenüber zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von CHF 50'000 für jeden Verletzungsfall und, im Fall einer fortgesetzten Verletzung, für jeden Kalendermonat, in dem die Verletzung andauert, verpflichtet, unabhängig davon, ob sich die Verletzung nur auf einen Teil oder den gesamten Kalendermonat bezieht. Für den Anspruch auf Zahlung der Konventionalstrafe ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens nicht erforderlich.

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· 4.8 Die Zahlung der Konventionalstrafe stellt keinen Verzicht auf einen Anspruch auf Zahlung des tatsächlichen Schadens oder auf eine Pflicht des Mitglieds unter dieser Vereinbarung dar.

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5. Exklusivität und Konventionalstrafe

· 5.1 Das Mitglied verpflichtet sich unwiderruflich und unbedingt, Anlagen in die verschiedenen auf der Website dargestellten Finanzinstrumente ausschliesslich über die auf der Website der MetaSwiss Group zur Verfügung gestellten Kanäle vorzunehmen.

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· 5.2 Sollte das Mitglied entgegen dieser Exklusivitätspflicht eine Anlage direkt beim jeweiligen Emittenten des jeweiligen Finanzinstruments vornehmen, sei es als Obligationär, Darlehensgeber, Aktionär oder anderweitig in direkter oder indirekter Form (z. B. über einen anderen Dienstleister), so verpflichtet sich das Mitglied, der MetaSwiss Group eine Konventionalstrafe in Höhe von 30 % der jeweils vorgenommenen Anlage, mindestens jedoch CHF 50'000 pro Verletzung, zu bezahlen.

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6. Entschädigung und Auslagen

· 6.1 Allfällige Entschädigungen und Auslagen richten sich nach den im Mitgliederbereich offengelegten Bestimmungen.

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· 6.2 Das Mitglied erklärt, dass es keine Leistungen von der MetaSwiss Group beanspruchen wird, wenn ihm die Bestimmungen betreffend Entschädigung und Auslagen unklar sind.

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7. Haftungsbeschränkung

· 7.1 Die MetaSwiss Group übernimmt keine ausdrückliche, gesetzliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Garantie in Bezug auf die auf der Website und im Mitgliederbereich enthaltenen Informationen, Teile davon oder daraus resultierende Ergebnisse. Die auf der Website und insbesondere im Mitgliederbereich bereitgestellten Informationen wurden ohne Berücksichtigung der Ziele, der finanziellen Situation, der persönlichen Umstände oder der Bedürfnisse eines bestimmten Mitglieds erstellt.

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· 7.2 Insbesondere ist die Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Garantie und kein Hinweis für künftige Renditen; ebenso besteht keine Garantie dafür, dass das Kapital eines Mitglieds geschützt wird oder dass der Wert des investierten Kapitals oder der erworbenen Finanzinstrumente gleich hoch oder höher ist als die ursprüngliche Anlage des Mitglieds, wenn das Mitglied seine Finanzinstrumente verkauft oder sein Kapital abzieht.

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· 7.3 Interessierten Mitgliedern wird nachdrücklich empfohlen, alle relevanten auf der Website bereitgestellten Anlageinformationen sorgfältig zu prüfen; sie sollten sich jedoch in jedem Fall vor einer Anlageentscheidung bei ihrem eigenen Finanz- und Steuerberater über die Risiken und Vorteile der auf der Website dargestellten Finanzinstrumente beraten lassen.

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· 7.4 Das Mitglied ist sich bewusst und nimmt zur Kenntnis, dass die MetaSwiss Group im Zusammenhang mit der Vermittlung der dargestellten Finanzinstrumente keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine sonstige Beratung erbringt.

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· 7.5 Die MetaSwiss Group und ihre Vertragspartner lehnen jede Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit und Haftung) für direkte, indirekte oder Folgeschäden ab, die aus dem Vertrauen auf diese Website, im Zusammenhang mit den auf der Website und insbesondere im Mitgliederbereich enthaltenen Informationen, Performancedaten und sonstigen Angaben, Links oder anderen Mitteilungen oder im Zusammenhang mit den Risiken der auf der Website dargestellten Finanzinstrumente oder den Risiken der Finanzmärkte entstehen.

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8. Kündigung

· 8.1 Sowohl das Mitglied als auch die MetaSwiss Group haben das Recht, diese AGB jederzeit einseitig zu kündigen.

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· 8.2 Die Ziffern 4 (Vertraulichkeit), 7 (Haftungsbeschränkung), 9 (Verschiedene Bestimmungen) und 10 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) dieser Geschäftsbedingungen bleiben nach der Kündigung dieser Geschäftsbedingungen gültig.

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9. Verschiedene Bestimmungen

· 9.1 Alle Mitteilungen der MetaSwiss Group können nach ihrem Ermessen per E-Mail, per Post oder über jedes andere von ihr als geeignet erachtete Kommunikationsmittel erfolgen. Mitteilungen per Post oder E-Mail gelten als zugestellt, sobald sie von der MetaSwiss Group an die letzte vom Mitglied angegebene Adresse gesendet oder im entsprechenden Mitgliederkonto abgelegt wurden. Das Mitglied trägt für die an es gesendeten Nachrichten das Risiko der Verzögerung, des Verlusts und der Verfälschung. Sollten die deutsche und die englische Fassung inhaltlich voneinander abweichen, so hat die deutsche Fassung Vorrang vor der englischen Fassung.

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· 9.2 Alle bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und sonstigen anwendbaren Regelungen im Bereich der Finanzmarktdienstleistungen, des Datenschutzes, der Geldwäscherei sowie des Betriebs und der Nutzung des Internets sowie jede andere Regelung, welche die Dienstleistungen der MetaSwiss Group betrifft, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrem Inkrafttreten für die Erbringung der Dienstleistungen der MetaSwiss Group.

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· 9.3 Die MetaSwiss Group kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden den Mitgliedern vorab auf geeignete Weise mitgeteilt. Ist das Mitglied mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann es die Löschung seines Kontos verlangen. Diese AGB wurden letztmals am 24.02.2022 geändert.

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· 9.4 Die MetaSwiss Group kann ihre Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenso kann die MetaSwiss Group den Betrieb der Mitgliederkonten oder den Zugang des Mitglieds jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen (z. B. wenn das Mitglied die Anforderungen an einen qualifizierten Anleger nicht mehr erfüllt) oder die Verfügbarkeit aus technischen oder rechtlichen Gründen (z. B. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen) einschränken.

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· 9.5 Jede Bestimmung dieser AGB ist so auszulegen, dass sie unter dem anwendbaren Recht gültig und durchsetzbar ist. Ist eine wesentliche Bestimmung dieser AGB unter dem anwendbaren Recht nicht durchsetzbar oder ungültig, so gilt diese Bestimmung nur im Umfang ihrer Nichtdurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit als abtrennbar und ist im Übrigen durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche die rechtliche und wirtschaftliche Absicht der ungültigen Bestimmung möglichst genau widerspiegelt. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben verbindlich und in Kraft. Dasselbe gilt für Lücken im Vertrag.

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· 9.6 Den Mitgliedern ist es ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der MetaSwiss Group untersagt, diese AGB oder Rechte und Pflichten aus diesen AGB ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Jede Abtretung oder Übertragung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist nichtig.

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10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

· 10.1 Das Verhältnis zwischen der MetaSwiss Group und dem Mitglied untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und allfälliger Staatsverträge.

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· 10.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen dem Mitglied und der MetaSwiss Group, AG sind, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Gerichte am Sitz der MetaSwiss Group AG der Schweiz ausschliesslich zuständig.

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