FIDLEG

Important Information Regarding the Use of Our Services

FIDLEG Ausbildung

Unsere Kundenberater, die Finanzdienstleistungen im Sinne des FIDLEG erbringen, absolvierten die FIDLEG Schulung und haben die Prüfung erfolgreich abgelegt. Wir erbringen keine Finanzdienstleistungen, die eine Bewilligung nach dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute oder einem sonstigen Spezialgesetz verlangt. Entsprechend werden wir nicht von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA oder einer Aufsichtsorganisation überwacht.

Ombudsstelle

Die Sicherstellung der Kundenzufriedenheit ist unsere Priorität.

Wir schätzen Ihr Feedback und nehmen jeden Kommentar und jede Beschwerde ernst.

Sollten Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, uns eine E-Mail an info@meta.swiss zu senden.

Wir behandeln alle Anfragen und Beschwerden in Übereinstimmung mit unseren gesetzlichen Verpflichtungen und internen Verfahren. Um Ihre Anfrage oder Beschwerde effizient und schnell bearbeiten zu können, benötigen wir Ihren vollständigen Namen und Ihre Kontaktdaten sowie, so detailliert wie möglich, den Grund für Ihre Anfrage oder Beschwerde, zusammen mit allfälligen relevanten Dokumenten.

Wir werden Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage oder Beschwerde bestätigen und werden Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde zusenden.

Wenn Sie uns eine Anfrage oder Beschwerde einreichen, werden wir unter Umständen zusätzliche Informationen von Ihnen verlangen, welche wir zur Prüfung Ihrer Identität benötigen.

Sollte unsere Antwort für Sie nicht zufriedenstellend ausfallen und sollten Sie daher ein Vermittlungsverfahren einleiten wollen, können Sie sich an die Ombudsstelle für

Finanzdienstleister wenden, der wir angeschlossen sind:

Ombudsstelle für Finanzdienstleister (OFD)

Bleicherweg 10, 8002 Zürich, Schweiz

Telefon: +41 44 562 05 25

E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch

Website: www.ofdl.ch

Ombudsstelle für Finanzdienstleister (OFD) ist für den Kunden eine kostenlose und neutrale Ombudsstelle. In der Regel wird die OFD erst dann aktiv, nachdem wir eine schriftliche Kundenbeschwerde erhalten hat und die Möglichkeit hatte, darauf zu reagieren.